Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Dem Arbeitsrecht und dem damit verbundenen besonderen Schutz der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber kommt aufgrund der existenzsichernden Funktion eine enorme Bedeutung zu. 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Schnelles Handeln kann im Arbeitsrecht entscheidend für den Erfolg sein. Da das Arbeitsrecht durch kurze Fristen geprägt wird, ist das zeitnahe und fristgerechte Einreichen einer Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erforderlich und sogar gesetzlich gewünscht.

Rechtsanwalt in Wiesbaden

Kurze Fristen sind insbesondere aber nicht abschließend in folgenden Konstellationen zu beachten: 


  • Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag wie auf Lohn, Schadensersatz oder Urlaubsabgeltung drohen bereits nach 3 Monaten durch vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu verfallen.
  • Bei fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die zweiwöchige Frist zu beachten. Die Kündigung muss innerhalb 2 Wochen nach Kenntniserlangung der begründeten Tatsachen ausgesprochen werden. Die Wahrung der Frist ist für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidungserheblich.
  • Die sog. Präklusionsfrist des §§ 4, 7 KSchG regelt, dass eine Kündigung binnen drei Wochen nach Zugang vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden muss, andernfalls wird diese abschließend wirksam. 
  • Diese dreiwöchige Frist gilt auch für die begehrte Unwirksamkeit einer Befristung. Die drei Wochen beginnen mit Ende des vereinbarten befristeten Arbeitsvertrages zu laufen.
  • Auch für den Antrag auf Elternzeit gelten besondere Fristen. Die Frist variiert nach dem Alter des Kindes. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber beantragt  werden.


Die wohl häufigste Streitigkeit ist die Bestandsstreitigkeit, namentlich die Wirksamkeit einer Kündigung und damit die Frage ob das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Aber auch Lohnklagen, Abmahnungen, Versetzungen oder Befristungen sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verhandlungen.


Aufgrund der Komplexität eines Arbeitsverhältnisses  ist eine wirksame Kündigung für den Arbeitgeber häufig schwierig umzusetzen. In den gerichtlichen Verhandlungen bestätigt sich die Ansicht, dass der Großteil von Kündigungen eine Einzelfallentscheidung darstellt. Auch die Vielzahl besonderer rechtlicher Schutzvorschriften führt schnell zu einer Überforderung der Parteien, auch der sonst erfahrenen Arbeitgeber.


Daher lohnt es sich die Wirksamkeit einer Kündigung durch uns überprüfen zu lassen. Selbst wenn Sie kein Interesse mehr an der weiteren Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber haben, kann ggf. eine höhere Abfindung geltend gemacht werden. 

Für den Arbeitgeber gilt: Sie sollten zeitnah die Möglichkeit einer Kündigung durch unsere Kanzlei überprüfen lassen. Eine wirksame Kündigung mit fundierten Argumenten vermag einen späteren Rechtsstreit zu verhindern und sparrt damit Kosten.


Wir beraten Sie gerne und setzen alle rechtlich möglichen Hebel in Bewegung um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen zu können.



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