Dem Arbeitsrecht und dem damit verbundenen besonderen Schutz der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber kommt aufgrund der existenzsichernden Funktion eine enorme Bedeutung zu.
Schnelles Handeln kann im Arbeitsrecht entscheidend für den Erfolg sein. Da das Arbeitsrecht durch kurze Fristen geprägt wird, ist das zeitnahe und fristgerechte Einreichen einer Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erforderlich und sogar gesetzlich gewünscht.
Kurze Fristen sind insbesondere aber nicht abschließend in folgenden Konstellationen zu beachten:
Die wohl häufigste Streitigkeit ist die Bestandsstreitigkeit, namentlich die Wirksamkeit einer Kündigung und damit die Frage ob das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Aber auch Lohnklagen, Abmahnungen, Versetzungen oder Befristungen sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verhandlungen.
Aufgrund der Komplexität eines Arbeitsverhältnisses ist eine wirksame Kündigung für den Arbeitgeber häufig schwierig umzusetzen. In den gerichtlichen Verhandlungen bestätigt sich die Ansicht, dass der Großteil von Kündigungen eine Einzelfallentscheidung darstellt. Auch die Vielzahl besonderer rechtlicher Schutzvorschriften führt schnell zu einer Überforderung der Parteien, auch der sonst erfahrenen Arbeitgeber.
Daher lohnt es sich die Wirksamkeit einer Kündigung durch uns überprüfen zu lassen. Selbst wenn Sie kein Interesse mehr an der weiteren Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber haben, kann ggf. eine höhere Abfindung geltend gemacht werden.
Für den Arbeitgeber gilt: Sie sollten zeitnah die Möglichkeit einer Kündigung durch unsere Kanzlei überprüfen lassen. Eine wirksame Kündigung mit fundierten Argumenten vermag einen späteren Rechtsstreit zu verhindern und sparrt damit Kosten.
Wir beraten Sie gerne und setzen alle rechtlich möglichen Hebel in Bewegung um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen zu können.
Telefonnummer: 0611 36 05 81 63
Fax: 0611 44 76 92 76
E-Mail: kontakt@kanzlei-dovas.de