Nach dem Ärgernis eines Verkehrsunfalls folgt häufig das nächste Ärgernis, wenn es um die Schadensregulierung geht oder gar die Staatsanwaltschaft einen strafrechtlichen Vorwurf erhebt.
Häufig wehren sich die gegnerischen Versicherungen mit, vor Gericht nicht haltbaren Argumenten.
Unser guter Draht zu Sachbearbeitern unterschiedlicher Versicherungen bestärkt unsere Ansicht, die Korrespondenz immer durch einen Rechtsanwalt führen zu lassen. Bei Schäden über der Bagatellgrenze sind die Anwaltskosten des Geschädigten sogar von dem Unfallverursacher zu tragen, so dass bei einem vollständigen Obsiegen keinerlei Kostenlast verbleibt.
Wir beraten Sie gerne, ob und welche Art von Schadensgutachten zweckmäßig ist und übernehmen für Sie die weitere Korrespondenz mit den jeweiligen Versicherungen.
Telefonnummer: 0611 36 05 81 63
Fax: 0611 44 76 92 76
E-Mail: kontakt@kanzlei-dovas.de