Kaufrecht

Werkvertragsrecht

Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist der am häufigsten geschlossene Vertrag im Alltag. Dennoch verfallen unzählige Ansprüche, weil viele Verbraucher ihre Rechte, insbesondere im Verbrauchsgüterkauf, nicht kennen. Unternehmen legen diese oft nicht offen oder lehnen Ansprüche mit unhaltbaren Argumenten ab. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann daher entscheidend sein.

Rechtsanwalt in Wiesbaden

Ansprüche aus dem Kaufrecht sind vielfältig, jedoch für Laien oft schwer zu bestimmen. Sie können folgende Bereiche umfassen:


  • Nacherfüllung
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Garantien und Gewährleistungsausschlüsse
  • Eigentumsvorbehalt
  • Vorkaufsrechte
  • und mehr


Rechte können bereits vor Vertragsabschluss entstehen, etwa durch Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen im vorvertraglichen Bereich.


Besonders das Gewährleistungsrecht spielt eine zentrale Rolle. Es regelt die Rechte des Käufers bei mangelhafter Ware oder Nichtlieferung. Oft wird es fälschlich mit Garantien gleichgesetzt. Bereits bei der Vertragsgestaltung sollten Verkäufer potenzielle Haftungsfolgen bedenken und durch AGB minimieren.


Mit der Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wurde die Position von Verbrauchern gestärkt, wodurch Ansprüche leichter geltend gemacht werden können. Unternehmer hingegen unterliegen strengeren Regelungen, wie etwa der Untersuchungs- und Rügepflicht nach §§ 377 HGB ff.


Um Haftungsrisiken zu minimieren, empfiehlt es sich, Verträge von einem Anwalt prüfen oder aufsetzen zu lassen.


Werkvertragsrecht

Werkverträge sind überall dort relevant, wo ein bestimmter Erfolg geschuldet wird. Dazu zählen Leistungen von Kfz-Werkstätten, Handwerkern oder Fotografen.


Der Werkvertrag weist Ähnlichkeiten mit dem Kaufrecht auf, vor allem im Bereich der Gewährleistung. Wie der Streit zwischen dem 5. und 7. Senat des BGH zeigt, gibt es jedoch signifikante Unterschiede, die eine abweichende rechtliche Bewertung rechtfertigen können.


Im Werkvertragsrecht ist die frühzeitige Mandatierung eines Rechtsanwalts essenziell, da die Darlegungs- und Beweislast oft über den Erfolg von Ansprüchen entscheidet. Eine umfassende Beratung und sorgfältige Vorbereitung sind daher unerlässlich.


Werkverträge betreffen häufig hohe Beträge, die zugleich beträchtliche Schadensersatzansprüche auslösen können. Besonders Unternehmer laufen hier Gefahr ihre Ansprüche zu verlieren, wenn sie ihre gesetzlichen oder gar vertraglichen Verpflichtungen nicht kennen.


Häufiges Problem ist dabei eine nicht erfolgte oder nicht ordentlich erfolgte Abnahme des Werkes. Gerade diese ist regelmäßig Voraussetzung für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung. Hier wird häufig aus Unwissenheit nicht ordentlich gearbeitet, was in vielen Fällen vielleicht gut gehen kann, bis ein Fall das ganze Konstrukt umwirft. Wenn es sich bei dem Fall dann um einen Millionenauftrag handelt, ist dies nicht nur ärgerlich sondern Existenzbedrohend.


Zudem verkennen viele Unternehmer die Möglichkeit des Widerrufs. Ohne eine ordentliche Belehrung des Kunden bereits bei Vertragsschluss kann ein Widerruf der Leistung erfolgen. Gerade wenn der Unternehmer in Vorleistung getreten ist, kann ein solcher Widerruf zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

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