Kaufrecht / Werkvertragsrecht

Kaufrecht

Werkvertragsrecht

Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist der mit Abstand am häufigsten geschlossene Vertrag im alltäglichen Leben. Aus Unkenntnis über die umfangreichen Rechte, besonders im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs kommt es zu unzähligen verfallenden Ansprüchen. Da viele Unternehmen die einzelnen Rechtspositionen nicht offenlegen oder gar im Falle der Geltendmachung mit rechtlich nicht haltbaren Argumenten ablehnen, ist die Mandatierung eines Rechtsanwaltes häufig sinnvoll.

Rechtsanwalt in Wiesbaden 

Die Ansprüche sind vielfältig, teilweise für den Laien jedoch komplex zu bestimmen. Sie umfassen unter anderem

- die Nacherfüllung

- die Minderung

- den Rücktritt

- den Schadensersatz

- Schmerzensgeld

- Garantien und Ausschluss der Gewährleistung

- Eigentumsvorbehalt

- Vorkaufsrechte

- und weiteres


Ansprüche können dabei auf unterschiedlichen Stufen entstehen. Bereits im vorvertraglichen Bereich, also zu einem Zeitpunkt zu dem die Parteien noch keinen Vertrag geschlossen haben, können u.a. Schadensersatzansprüche entstehen die teils erhebliche Beträge aufweisen können.


Dem Gewährleistungsrecht kommt wohl die gewichtigste Rolle zu. Die Gewährleistung wird im Volksmund oftmals fälschlich als Garantie bezeichnet. Im Ergebnis regelt das Gewährleistungsrecht die Rechte des Käufers, wenn die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war bzw. gar nicht erst geliefert wurde.

Hier ist es für die Parteien, besonders für den Verkäufer wichtig, bereits bei der Vertragsgestaltung über mögliche Haftungsfolgen Kenntnis zu haben und ggf. Ansprüche durch Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereits bei Vertragsschluss auszuschließen.


Maßgeblich durch die Umsetzung der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wurde die Rechtsposition von Verbrauchern gestärkt. Dies bedingt eine vereinfachte Geltendmachung von Ansprüchen und bestärkt unsere Ansicht, Ansprüche nicht verfallen zu lassen.


Im Gegensatz dazu ging der Gesetzgeber davon aus, dass Unternehmer und Kaufleute aufgrund ihrer Erfahrung weniger schutzbedürftig sind.  Dies zeigt sich nicht zuletzt in besonderen Regelungen wie die §§ 377 HGB ff. Als Unternehmer ist es daher wichtig, bereits ordentliche Verträge durch einen Anwalt aufsetzen zu lassen um Haftungsfolgen bestmöglich zu verhindern. 

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und unseren kostenfreien telefonischen Service zur Ersteinschätzung zu nutzen.   


Werkvertragsrecht

Werkverträge sind überall dort anzutreffen, wo ein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Unter anderem zählen Leistungen der Kfz-Werkstatt, der Handwerker oder gar eines Fotografen regelmäßig zu solchen des Werkrechts. 


Der Werkvertrag hat große Ähnlichkeit mit dem Kaufrecht, auch hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche. Wie der jüngste Streit zwischen dem 5. und 7. Senat des  BGH zeigt, handelt es sich nur um eine Ähnlichkeit jedoch keine Deckungsgleichheit. Nach Ansicht eines Senats des BGH rechtfertigen die Besonderheiten des Werkvertragsrechts eine abweichende rechtliche Bewertung zum Kaufrecht.


Im Werkvertrag ist es noch wichtiger als im Kaufrecht rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu mandatieren, da häufig die Darlegungs- und Beweislast einen Knackpunkt für den Erfolg der Ansprüche darstellt. Eine umfangreiche Beratung und Vorbereitung ist daher unerlässlich.


Im Rahmen von Werkverträgen geht es größtenteils um hohe Beträge, die zugleich hohe Schadensersatzansprüche begründen können.  Für gerichtliche Verfahren über EUR 5.000,- ist regelmäßig das Landgericht zuständig, bei dem ohnehin Anwaltspflicht herrscht. 


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