Wir garantiert Ihnen volle Transparenz in Bezug auf die Kosten unserer Beauftragung. Wir teilen Ihnen im Vorfeld gerne den geschätzten Aufwand und die zu erwartenden Kosten mit.
Besteht Ihr Anspruch und sind zusätzliche rechtliche Voraussetzungen - wie Verzug - erfüllt, sind auch unsere Kosten regelmäßig von Ihrem Gegner zu tragen.
Bereits im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen - auf Wunsch - einen Überblick über die Kosten unserer Beauftragung erteilen.
Sollten Ihre Einkommensverhältnisse für die Beauftragung eines Rechtsanwalts hinderlich sein, helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
Dies ermöglicht Ihnen die Durchsetzung Ihrer Rechte bei überschaubarem Risiko.
Wie berechnet sich das anwaltliche Honorar?
Die Höhe des anwaltlichen Honorars folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ggf. aus einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Bei einem Rechtsstreit können die Kosten unter Bestimmten Voraussetzungen von Ihrem Gegner bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Telefonnummer: 0611 36 05 81 63
Fax: 0611 44 76 92 76
E-Mail: kontakt@kanzlei-dovas.de
Anschrift:
Mainzer Str. 75 (Business Center)
65189 Wiesbaden