Honorar

Unser Honorar - volle Transparenz


Wir garantiert Ihnen volle Transparenz in Bezug auf die Kosten unserer Beauftragung. Wir teilen Ihnen im Vorfeld  gerne den geschätzten Aufwand und die zu erwartenden Kosten mit.

Kostentragung

Besteht Ihr Anspruch und sind zusätzliche rechtliche Voraussetzungen - wie Verzug - erfüllt, sind auch unsere Kosten regelmäßig von Ihrem Gegner zu tragen.

Serviceleistung

Bereits im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen - auf Wunsch - einen Überblick über die Kosten unserer Beauftragung erteilen.

Prozesskostenhilfe

Sollten Ihre Einkommensverhältnisse für die Beauftragung eines Rechtsanwalts hinderlich sein, helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe. 

Dies ermöglicht Ihnen die Durchsetzung Ihrer Rechte bei überschaubarem Risiko.

Honorar

Wie berechnet sich das anwaltliche Honorar?

Die Höhe des anwaltlichen Honorars folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ggf. aus einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.


Bei einem Rechtsstreit können die Kosten unter Bestimmten Voraussetzungen von Ihrem Gegner bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Kontaktieren Sie uns!
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