von Rechtsanwalt Nektarios Dovas
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20. November 2020
Die Schließung von Fitnesstudios, Tanzstudios, Freizeiteinrichtungen, Vereinen u.a. wirft die Frage auf, ob man zur Beitragszahlung weiter verpflichtet ist oder gar eine Kündigungsmöglichkeit hat. Auch die Frage nach einer teilweisen Rückforderung bei Jahresbeiträgen kommt Relevanz zu.