Strafrecht / OWiG

Strafrecht

und OWiG

Ob Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Hauptsacheverfahren: Wenn Sie sich gegen den Vorwurf nicht wehren, haben Sie in der Regel schon halb verloren.


Die Eröffnung des strafrechtlichen Vorwurfs durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist häufig ein einschneidendes Ereignis, insbesondere dann, wenn man unschuldig ist. Auch hier ist es wichtig keine vorschnellen Aussagen zu treffen. 

Rechtsanwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht

Neben Einbußen Ihres guten Rufes drohen auch empfindliche Strafen. Ferner können die Auswirkungen einer Verurteilung tief ins Privat- und Arbeitsleben reichen. Allein der Vorwurf, man habe eine Straftat begangen, kann zu einer Art Stigmatisierung führen. Umso wichtiger ist es daher, den strafrechtlichen Vorwurf zeitnah zu Fall zu bringen.   

Rechtsanwalt in Wiesbaden

Anwaltlicher Rat kann hier darüber entscheiden, ob im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt bzw. im gerichtlichen Hauptsacheverfahren das Gericht eine Verurteilung oder Freispruch ausspricht. 


Für Opfer einer Straftat ist die Straftat selbst das einschneidende Ereignis, das durch das gerichtliche Hauptsacheverfahren verstärkt wird. Eine Verurteilung des Täters soll dem Opfer, unter anderem eine Genugtuung verschaffen.


Da das Gerichtsverfahren häufig nicht durch den ermittelnden Staatsanwalt selbst geführt wird, sondern regelmäßig durch einen anderen Staatsanwalt, der womöglich bisher mit der Sache nicht befasst war, erhöhen sich erfahrungsgemäß die Chancen auf eine Einstellung des  des Verfahrens. Dies führt leider zugleich dazu, dass dem Opfer die Genugtuung genommen wird. 

Auch durch die häufige Überlastung der Staatsanwaltschaften, sowie weiteren Faktoren kann ein solches unerwünschtes Ergebnis drohen.


Mit uns können Sie sich darauf verlassen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden um eine Verurteilung zu erreichen. Wir werden für Sie nicht erst im Bereich der Hauptverhandlung tätig, sondern können bereits im Ermittlungsverfahren für Sie tätig werden und dadurch zur Entscheidung mit beitragen, ob öffentliche Anklage erhoben wird.


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